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Neues aus der Geschichte des Friedhofs Nordhalben

Nordhalben: Auf neue Erkenntnisse ist der gebürtige Nordhalbener Dr. Harald Wunder (wohnhaft in Reutlingen), einer der beiden Verfasser der Nordhalbener Chronik, herausgegeben zur 850- Jahrfeier der Gemeinde im Jahr 2004, gestoßen.

Nach Recherchen im Archiv des Bistums Bamberg (AEB), Pfarrei Nordhalben (Sterberegister, Mirco 90) hat er herausgefunden, dass bis zum Anfang des 19. Jahrhundert die Toten in Nordhalben direkt neben der alten Pfarrkirche St. Bartholomäus beigesetzt wurden. Dort gab es zu jener Zeit aber wohl noch etwas mehr Platz, vor allem auf der rückseitigen Hangseite, denn das Seitenschiff wurde, wie die Sakristei und die Taufkapelle erst in den Jahren 1928 bis 1932 angebaut. Als letzte Bürgerin wurde dort am 15. Juni 1803 Elisabeth Weber, Ehefrau des Schneidmüllers Andreas Weber von der Neumühle, bestattet. Sie war zwei Tage vorher im Alter von 34 Jahren bei einer Niederkunft gestorben. Als Nächster starb vier Tage später, am 19. Juni 1803 Heinrich Wachter, das erst sechs Wochen alte Söhnchen von Valentin Wachter, eines hiesigen Bürgers, wohnhaft Haus-Nr. 164. An diese Nachricht angefügt ist ein Zusatz in lateinischer Sprache, der hier übersetzt wiedergegeben ist:

Bemerkung: Von diesem Kleinkind wurde auf Geheiß des Gnädigsten Herrn Kurfürsten Maximilian von Bayern damit begonnen, die Toten auf einem Friedhof außerhalb des Ortes im Karlsgarten (jetzigen Friedhof) zu bestatten. Diesen Ort hat der Gemeindepfarrer Peter Philipp Biber gemäß dem Bamberger Diözesan-Instructionale durch seinen Segen am 20. Juni 1803 geweiht. Daraufhin wurde hier als Erster das erwähnte Kleinkind beigesetzt. Mehrere Einträge im Sterberegister zeigen dann, dass Pfarrer Biber großen Wert auf den Hinweis legte, dass die Gemeinde Nordhalben – erst wenige Monate vorher bayerisch geworden – schnellstmöglich die Anordnung des neuen Landesherrn im fernen München befolgte und den Friedhof vom Ortsinnern in den Karlsgarten außerhalb der Gemeinde legte. So trug der Geistliche von Februar bis Mai 1804 im Sterberegister mehrmals die stereotype Formulierung ein: sepultus extra oppidum in coemeterio (= begraben im Friedhof außerhalb der Ortschaft) – erstmals nachzuweisen für den Witwer Adam Wunder, der 74-jährig an Altersschwäche gestorben war.

2017 - Friedhof I (26.11.17)

Diese Grabstätte dürfte die älteste erhaltene Ruhestätte auf dem Nordhalbener Friedhof sein. Foto: Michael Wunder