Schlagzeilen:Ohne Vollmacht fremdbestimmt
Kronach: In Deutschland ist man mit dem 18. Geburtstag volljährig, bereits dann sollte man an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung denken. Aber warum braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Wenn jemand durch eine Krankheit oder einen Unfall seine Geschäfte nicht mehr selbst tätigen kann, ist es hilfreich, wenn eine Versorgungsvollmacht vorliegt, in der ein oder mehrere Vertreter bestimmt werden. Das Gericht darf dann in diesem Fall keine gesetzliche Betreuung anordnen. Dies wiederum heißt, dass kein fremder Betreuer eingesetzt wird, sondern die Personen welche in der Vorsorgevollmacht bestimmt sind, die Angelegenheiten regeln. Dieser durch die Vorsorgevollmacht bestimmte Betreuer erledigt finanzielle, organisatorische und medizinische Vorgänge, welche die Vollmacht erteilt hat. Dabei sollte man im Vorfeld genau überlegen, wem man die Angelegenheit überträgt, schließlich würde diese Person auch die Vertretung vor Gericht sowie etwaige Vertragsabschlüsse und Behördengänge übernehmen. Junge Leute ab 18 Jahren sollten am besten die Eltern als Vertreter einsetzen, denn wenn es zu einem Unfall kommt, dürfen Ärzte den Eltern nur Auskunft geben, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht existiert. Die Angelegenheiten können auch auf weitere Personen verteilt werden. Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können, muss man aber mindestens 18 Jahre alt und geschäftstüchtig sein. Es erfolgt in der Regel eine Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Im Bedarfsfall können dann die berechtigten Stellen wie Krankenhaus, Pflegeheim oder Bevollmächtigte schnell und unkompliziert auf die Dokumente zugreifen. Zur Vorsorgevollmacht kommt eine Patientenverfügung hinzu, die im Voraus festlegt, ob und wie man in bestimmten gesundheitlichen Situationen ärztlich behandelt werden möchte. In erster Linie richtet sich die Patientenverfügung an die behandelnden Ärzte, sie kann jedoch auch zusätzlich an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter gerichtet werden. Sie tritt nur dann verbindlich in Kraft, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann. Am kommenden Donnerstag eröffnet die Firma BS Vollmachten am Bahnhofsplatz 11 in Kronach ihre Geschäftsstelle, dort können Sie sich ausführlich zu allen Vorsorgedokumenten informieren. |