von Michael Wunder
Tschirn: Gespannt erwartet man am Dienstag in Tschirn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth wegen einer genommenen Ortsverbindungsstraße. Im Interesse vieler Anwohner klagen Johann und Maria Schuberth wegen der Einziehung einer Straße gegen die Gemeinde Tschirn.
Zur mittlerweile lang anhaltenden Geschichte: Im Zuge des Ausbaus der Staatsstraße 2200 ist für die Siedlung ein gewidmeter Gemeindeverbindungsweg weggefallen (wir berichteten bereits mehrfach). Die vor, während und nach der Baumaßnahme geführten Gesprächen brachten für die betroffenen Anwohner keine zufriedenstellende Lösung, so dass man wegen des ehemaligen „Waldwegs“ das Verwaltungsgericht in Bayreuth einschaltete. Der Vertreter der Anliegergemeinschaft Bruno Punzelt bemängelte vor allem den formellen Ablauf der Entwidmung. Er verwies auf Versprechungen der Gemeinde, welche nicht eingehalten wurden. „Es sei damals unter anderen versprochen worden, dass mindestens ein Gehweg erhalten bleibe. Hätten die Anwohner seinerzeit gewusst, wie die Angelegenheit letztendlich läuft, hätten sie ihre Grundstücke gar nicht erst hergegeben“, ist Punzelt fest überzeugt. Er meinte, dass dies keine Einzelentscheidung sei, sondern die Gemeinde auch auf 23 Widersprüche nicht reagierte. „Es blieb ja keine andere Möglichkeit als der Weg über das Gericht“, hoffte er heute zumindest einen Teilerfolg zu erreichen. Ein öffentlicher Gehweg sei kostengünstig und mit wenig Aufwand dort machbar, meinte er auch im Hinblick auf die leeren Gemeindekassen. Er könne nicht verstehen, dass seitens des Bürgermeisters immer von einer Verbesserung der Lebensqualität gesprochen wird und hier gleichzeitig die Bürger ausgegrenzt werden. Tatsache ist, dass sich die Lebensqualität der Anwohner in diesem Bereich wesentlich verschlechtert hat und sich die Anwohner in Stich gelassen fühlen, sagte er. Mittlerweile fand auch ein Termin vor Ort mit dem Gericht statt, dabei war jedoch der Bürgermeister nicht anwesend. „Es wird gegenüber den Anwohner immer Gesprächsbereitschaft signalisiert, letztendlich bewegt sich aber überhaupt nichts, wirft er den Verantwortlichen vor“.
Stein des Anstoßes ist der mittlerweile von den Anwohnern gesicherte Steinhaufen. Dieser befindet sich allerdings derzeit auf Privatgrund, was die Sache der Wiedereröffnung erschwert. Foto: Michael Wunder
Was sagen die Bürger: