Schlagzeilen:Das Fassadenprogramm wird angenommen
Küps: Lediglich einen Beschluss hatte der Marktgemeinderat Küps in seiner Sitzung am Dienstag zu fassen. Dabei ging es um das kommunale Förderprogramm (Fassadenprogramm). Der Eigentümer des Anwesens Bahnhofstraße 21 plant umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an seinem Gebäude einschließlich der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Konkret steht in diesem Jahr der Austausch der Ladentür an. Weiterhin ist vor allem die Neugestaltung der Fassade sowie der Austausch von Fenstern geplant. Vorgesehen ist auch die Anbringung einer neuen Werbeanlage. Gemäß der Satzung können diese Sanierungsmaßnahmen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 20.000 Euro) bezuschusst werden. Ein Erreichen der Höchstfördersumme ist mit einen Eigenanteil der Gemeinde von 8.000 Euro zu erwarten. Nachdem sich sowohl die Sanierungsberaterin, wie auch das Gemeindeumbaumanagement nach eingehender Prüfung dafür ausgesprochen haben, stimmte auch der Gemeinderat einstimmig zu. Darüber hinaus informierte Bürgermeister Bernd Rebhan (CSU) über den Stand beim Ersatzneubau des Grundschulgebäudes. Derzeit werde die Gebäudehülle „Stück für Stück“ winterfest gemacht. Die Dachdeckerarbeiten seien fast komplett abgeschlossen. Auch die Fensterfronten machen Fortschritte. Im Innenbereich sind die Trockenbauarbeiten in vollem Gange. Weitgehend sind die Isolier- und Deckenabdichtungsarbeiten abgeschlossen. Vergeben wurde bereits der Sonnenschutz an Schneider Business GmbH zum Preis von 118.591 Euro, der Blitzschutz an die Firma Müller zum Preis von 21.077 Euro und die Außenputzarbeiten an die örtliche Firma Zeuß & Gäßlein zum Preis von 185.085 Euro. Der Bürgermeister verwies auf die Preissteigerungen in vielen Gewerken, Themen wie Inflation und Lieferprobleme würden hier voll durchschlagen. Neues gab es auch vom geplanten Windpark Burgkunstadt-Küps. Bei einem Scoping-Termin fand die inhaltliche Abstimmung der Beteiligten statt. Wesentliche Botschaft sei, dass mit einem weiteren Entscheidungsschritt in Bezug auf das Bebauungsplanverfahren frühestens im ersten Quartal des nächsten Jahres zu rechnen. Küps liege nur unweit von der Anlage und man müsse über Lärmbeeinträchtigungen reden. Die Maximalhöhe der Windkraftanlage ist auf 250 Meter beschränkt. Neben dem Bauleitverfahren ist auch ein Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Für die anstehenden Baugrunduntersuchungen sind entsprechende Rodungsarbeiten notwendig, entsprechende Anträge wurden gestellt und sind teilweise schon genehmigt.
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