Schlagzeilen:

Ein besonderes Augenmerk gilt den Urnengräbern

von Michael Wunder

Teuschnitz: Die allgemeine demografische Entwicklung, aber auch die familiären Verhältnisse und die Situation vor Ort, lassen den Wunsch nach Urnenbestattungen in Teuschnitz immer größter werden.

Deshalb befasste sich der Stadtrat mit einer Neufassung der Friedhofssatzungen des städtischen Friedhofes in Teuschnitz sowie der beiden Friedhöfe in Rappoltengrün und Wickendorf. Wie die Bürgermeisterin Gabi Weber und Geschäftsleiter Thomas Weber ausführten, herrschen auf den Friedhof in Teuschnitz derzeit beengte Verhältnisse vor. Eine Umgestaltungsmaßnahme auf Urnenbereiche beziehungsweise Urnengräber kann deshalb nur langfristig erfolgen. „Wir müssen aufgrund der fehlenden Fläche versuchen die Sache etwas zu steuern“, sagte die Bürgermeisterin. Dabei meinte sie auch zur einer besseren Begehbarkeit und zur Grabherstellung langfristig jede dritte Grabreihe aufzulassen. Anders sieht es in den beiden Friedhöfen in Wickendorf und Rappoltengrün aus, dort könnten problemlos verschiedene Urnenbereiche ausgewiesen werden. Geschäftsleiter Thomas Weber stellte die 26 Paragrafen umfassende Satzung über das Bestattungswesen im Einzelnen vor. Wie er sagte, habe man sich dabei auf das notwendigste beschränkt. Neu gegenüber der bisherigen Satzung aus dem Jahr 1983 sei neben der Regelung zur Urnenbestattung auch der Wegfall von mehrstelligen Grabstätten. Künftig wird es nur noch Einzel- und Doppelgrabstätten, Kindergrabstätten und Urnengrabstätten geben. Aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes wird es künftig auch keine Tiefgräber mehr geben, so dass nur noch „eine Etage“ belegt wird. Ziel bei der Umgestaltung sei es auch, vorwiegend im Bereich der Urnengräber eine möglichst einfache Pflege durch Angehörige, wie auch der Stadt zu erreichen. Der Stadtrat stimmte deshalb der Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung einstimmig zu. Bei der Änderung des Vertrags mit dem Bestattungsunternehmen, hier ging es vorwiegend um die Anpassung der Preise, stimmte lediglich ein Stadtrat dagegen.

 

Gebühren:

Die Stadt Teuschnitz erhebt künftig für alle Grabstellen (Einzel- Doppelgrab, Kindergrab und Urnenreihengrab) eine Gebühr von 10 Euro pro Jahr. Für Urnenereihengräber mit Grabplatte und Urnenreihengräbern ohne Grabmal und Einfassung werden aufgrund des Mehraufwandes der Pflege durch den Bauhof 15 Euro fällig. Die Bestattungsgebühr beträgt pauschal 125 Euro und beinhaltet alle benötigten Leistungen einschließlich der Nutzung des Leichenhauses. Weiterhin wird für die Genehmigung für die Aufstellung, Änderung und Erneuerung von Grabmalen eine Gebühr von 50 Euro fällig.

Bauantrag:

Durch eine Nutzungsänderung auf dem Anwesen von Christine Förtsch aus Wickendorf werden die gemeindlichen Belange nicht beeinträchtigt. Es wurde deshalb einstimmig beschlossen den Antrag für den Umbau eines Stalles zur Heizung zu genehmigen. mw