Nordhalben: Die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erläuterte die Rechtspflegerin Ursula Wedel bei einem Vortrag der Frauenunion Nordhalben. Wie die Referentin sagte, sei man in den letzten Jahren bemüht, neben der Vorsorge durch Versicherungen für Unfälle und Krankheit, auch Regelungen für den Fall für unvorhersehbare Schicksalsschläge oder infolge Altersschwäche zu finden. Ist man erst einmal hilflos, so müssen andere Menschen für die Betroffenen entscheiden. Nach dem im Jahr 1992 in Kraft getretenem Betreuungsrecht wurde die Entmündigung abgeschafft und, wenn nichts anders geregelt, stellt das Vormundschaftsgericht nach eingehender Überprüfung einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer, welcher als gesetzlicher Vertreter tätig wird. Bereits heute laufen in Deutschland über eine Million Verfahren, immer häufiger müssten vor allen in Städten auch Berufsbetreuer eingesetzt werden. Hier können die Menschen bereits Vorsorge treffen und schon in gesunden Tagen Angehörige oder Vertrauenspersonen eine Vorsorgevollmacht erteilen oder in einer Betreuungsverfügung als Betreuer vorschlagen. Darüber hinaus kann in einer Patientenverfügung, bei welcher der Hausarzt mit einbezogen werden sollte, der Wille über die Art und den Umfang der ärztlichen Behandlung und Pflege für den Fall dargelegt werden. Sinnvoll ist es die Betreuungsvollmacht beim Amtsgericht zu hinterlegen. Empfehlenswert ist eine notarielle Versorgungsvollmacht, welche recht preisgünstig ist. Zum Schluss ihres interessanten Vortrags gab die Referentin noch einige Tipps zum Testament, sowie Vorsorgeverträgen mit den Bestattungsunternehmen. mw

Die Frauenunion Nordhalben beschäftigte sich mit der Vorsorge
- Geschrieben von Michael Wunder
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