Schlagzeilen:In Wilhemsthal geht es weiter vorwärts
Wilhelmsthal: Der Heimat- und Kulturverein nahm sich den Waldparkplatz Tiefenbach an der Verbindungsstraße Steinberg-Tiefenbach an. Bürgermeisterin Susanne Grebner (SPD) zeigte sich erfreut über das Engagement der Vereinsmitglieder. „Es ist gut, wenn sich jemand um den Schandleck kümmert, meinte die Bürgermeisterin. Der Verein hat mit viel Herzblut und ehrenamtlichen Engagement den Waldparkplatz von verwilderten Bewuchs und Unrat geräumt und auf dieser Fläche eine Informationstafel errichtet. Darüber hinaus will der Heimat- und Kulturverein dort eine Sitzbankgruppe mit Unterstellmöglichkeit realisieren. Grundstückseigentümer dieser Flächen ist allerdings die Bayerische Staatsforstverwaltung, welche die Maßnahme unterstützte, aber eine Hanftungsfreistellung verlangt. Der Verein sah sich außer Stande dies zu übernehmen. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen eine Vereinbarung über die Nutzung von Verkehrsflächen mit dem Bayerischen Staatforsten abzuschließen. Die Gemeinde Wilhelmsthal erweitert dafür auch den gemeindlichen Versicherungsschutz um eine Deckungsreserve der „pauschalen Vertragshaftung“, was zu knapp 100 Euro Mehrkosten im Jahr führt. Bevor das Staatliche Bauamt die Straßendeckensanierung in den Ortsdurchfahrten Lahm und Effelter sowie der Landkreis bei der Ortsdurchfahrt Gifting tätig wird, sollen die vorhandenen Regenwasserkanäle untersucht werden. Insgesamt sind über drei Kilometer Kanaluntersuchung erforderlich. Die bereits in der Gemeinde tätige Firma Kanaligator bekam deshalb eine Auftragserweiterung zum Preis von 17.387 Euro. Die Bürgermeisterin gab das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wegen der Straßenausbaubeiträge für die Alte Schulstraße in Wilhelmsthal bekannt. Demnach wurde der Antrag der Gemeinde auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth abgelehnt. Mit der Bekanntgabe will man die Öffentlichkeit darüber informieren, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts damit rechtskräftig sei. Wie man jetzt mit der Lage umgeht, soll mit einem Anwalt beraten werden, dieser soll auch in der nächsten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung dabei sein. Fakt ist, dass bei den neun Widerspruchsführern die Bescheide geändert und der Beitrag nach unten korrigiert werden muss. Für die anderen Betroffenen haben sich die Bescheide zwar im Nachhinein als rechtswidrig erwiesen, sie sind aber bestandskräftig. Das Landesamt für Denkmalschutz hat als Fachbehörde die Denkmaleigenschaften des Anwesens Haus Nummer 5 in Eichenbühl bejaht. Der Gemeinderat stimmte deshalb der Wiederaufnahme (bis 2006 war das Anwesen bereits dort gelistet) in die Denkmalliste zu. Dies hatte der Eigentümer angeregt, er will das Wohnstallhaus wieder sanieren. Die Bürgermeisterin befürwortete auch das umsichtige Handeln des neuen Grundstückeigentümers. Zufrieden zeigte sie sich auch mit der Aufmachung und Gestaltung des neuen Gemeindeblattes. Sie würde sich allerdings mehr Werbung durch die Firmen wünschen.
|